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Autor: Bernhard Russin
Datum: 27.10.2007
Views: 1005
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Steuergeschenk Schiffsbeteiligung

Die Steuerbelastung steigt immer weiter. Auch im Bereich der Geldanlage haben Anleger allen Grund zu klagen. In regelmäßigen Abständen wird der Sparerfreibetrag beschnitten und man spricht schon von Abschaffung. Kein Sparerfreibetrag bedeutet volle Versteuerung der Zinseinnahmen. Was soll man also tun? Weg von den verzinslichen Anlagen - zumindest teilweise! Eine Streuung bei der Geldanlage kann nicht Schaden.

Welche (steuersparenden) Alternativen gibt es?
Beteiligungen an Unternehmen bieten die Möglichkeit sich von der Zinsschiene zu entfernen. Hier fallen statt Zinsen Ausschüttungen bzw. Dividenden an. Eine ganz besondere Beteiligungsform sind Schiffsbeteiligungen. Durch eine Regelung, die sich Tonnagebesteuerung nennt, sind deren Ausschüttungen hierzulande für den Kapitalanleger fast steuerfrei.

Wie funktioniert eine Schiffsbeteiligung?
Wie es der Name schon vermuten lässt, beteiligen sich die Anleger an einem oder mehreren Schiffen. Aus dem Betrieb im weltweiten Güterverkehr werden Gewinne erwirtschaftet, die an die Anleger ausgeschüttet werden. Die Besteuerung der Ausschüttungen ist von deren Höhe unabhängig und wird pauschal an der Kapazität des jeweiligen Schiffs bemessen. Resultat ist eine faktisch sehr niedrige Gewinnbesteuerung (in der Regel mit Steuersätzen zwischen ein und zwei Prozent) bei Schiffsbeteiligungen.

Was ist bei Schiffsbeteiligungen zu beachten?
Schiffsbeteiligungen treten meist in Form von geschlossenen Schiffsfonds auf, die sich wiederum in der Rechtsform der GmbH & Co. KG manifestieren. Anleger erwerben als Kommanditisten der KG eine unternehmerische Beteiligung. Somit ist theoretisch ein Komplettverlust des eingesetzten Kapitals möglich. Hat ein Schiffsfonds genügend Anlegergelder zum Bau oder Erwerb eines Schiffes eingesammelt, dann wird er geschlossen. Neue Anleger können nicht mehr hinzutreten. Auch der vorzeitige Ausstieg aus einem Schiffsfonds – die geplante Laufzeit liegt meist zwischen 10 und 20 Jahren – ist problematisch. Zurückgeben kann man die Anteile an die Gesellschaft nicht. Allenfalls ein Weiterverkauf auf einem Zweitmarkt ist möglich. Die hierbei realisierten Verkaufspreise sind jedoch nicht immer fair für den Verkäufer. Die Mindesanlagesummen bei geschlossenen Schiffsfonds beginnen ab etwa 10000 Euro.

Da Schiffsbeteiligungen keine 0815-Geldanlageprodukte sind, sondern in finanztechnischer Hinsicht äußerst komplexe Gebilde, sollte man sich als Anleger über konkrete Angebote umfassend informieren und beraten lassen. Gerade die Auswahl des richtigen Anbieters und des richtigen Konzepts ist für den Erfolg der Anlage in Schiffsbeteiligungen maßgeblich. Bei gründlicher Auswahl sind mit Schiffsfonds Renditen von über 10 Prozent in der Vergangenheit eher die Regel als die Ausnahme gewesen. Da der Boom im Welthandel weiterhin anhält stehen die Zeichen für die Zukunft ebenfalls positiv.

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