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Infos zum Artikel
| Autor: |
Steffen Dormin |
| Datum: |
18.06.2013 |
| Views: |
2110 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Berufshaftpflicht: Ein Muss für Selbstständige? |
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Bei der Gründung eines neuen Unternehmens gibt es viele Dinge zu beachten. So steht der Gang zu diversen Ämtern an, Angestellte müssen angeworben werden, die Betriebsräume angemietet und möbliert werden. Das ist nur ein Bruchteil dessen, was auf einen Existenzgründer zukommt. Was viele - sei es bewusst oder unbewusst - außen vor lassen, ist eine ausreichende Absicherung ihrer Firma. Dazu zählt vor allem die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung. Aber ist sie in jedem Fall notwendig?
Unterschätztes Risiko: Fehler bei der Leistungserbringung
Jedem Selbstständigen dürfte klar sein, dass der Ausfall der eigenen Arbeitskraft zu einem Einbruch des Einkommens führt. Versicherungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung schützen hier am besten vor diesem Risiko. Unbeachtet bleibt nicht selten das Risiko, durch eigene Fehler Schäden bei den Kunden anzurichten.
So kann durch eine Unachtsamkeit schnell ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entstehen. Vergisst beispielsweise eine Reinigungskraft den Boden trocken zu wischen, sodass jemand darauf ausrutscht und sich etwas bricht, muss man als Selbstständiger nicht nur für die eigenen Fehler, sondern auch für die der Belegschaft haften. Solche Schäden können dann schnell mehrere Hunderttausend Euro betragen. Ohne eine Betriebs- oder Berufshaftpflicht kann der Betrieb damit vor dem finanziellen Ruin stehen.
Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung im Detail?
Eine Berufshaftpflicht kommt für sowohl für Sach- und Personenschäden als auch für daraus entstandene Vermögensschäden auf. Ob die Police auch reine Vermögensschäden abdeckt, zum Beispiel aufgrund einer fehlerhaften Beratung in Sachen Geldanlage, sollte vor dem Abschluss des Vertrags geklärt werden.
Kommt es zu einem berechtigten Schadensersatzanspruch eines Kunden übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die Zahlung. Der Schaden muss allerdings im Rahmen der beruflichen Ausübung entstanden sein.
Wird der Anspruch unberechtigterweise gegen den Versicherungsnehmer erhoben, fungiert die Versicherung auch als Rechtsschutzversicherung. Dieser passive Rechtschutz übernimmt Beratungs- als auch Gerichtskosten.
Besteht ein Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung?
Im Vergleich zeigt die Berufshaftpflichtversicherung ein paar Unterschiede im Detail. So leistet die Betriebshaftpflicht, wie der Name schon sagt für den Betrieb und damit alle Angestellten. Die Berufshaftpflicht auf der anderen Seite schützt nur den einzelnen Berufstätigen. Typische Berufe sind die von Freiberuflern, wie Ärzte, Architekten etc. (http://de.wikipedia.org/wiki/Berufshaftpflichtversicherung)
Zudem übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung grundsätzlich keine reinen Vermögensschäden. Steuer-, Anlageberater und dergleichen müssen also immer eine Berufshaftpflicht- oder im Speziellen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen.
http://www.berufshaftpflichtversicherung-vergleich.net/vermoegensschadenhaftpflicht/.
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