Angesichts der sozialen Missstände (Massenarmut und Massenarbeitslosigkeit) im Wirtschaftsliberalismus des 19. Jahrhunderts, sah sich der Staat gezwungen, ein gesetzliches Sozialversicherungssystem aufzubauen. Im Reichstag verlas der Reichskanzler Otto von Bismarck am 17. November 1881 die Worte von Kaiser Wilhelm I.: "Geben Sie dem Arbeiter das Recht auf Arbeit, solange er gesund ist, sicher Sie ihm Pflege, wenn er krank ist, sichern Sie ihm Versorgung, wenn er alt ist". Eine freiwillige und individuelle Selbstvorsorge der Arbeitnehmer war unmöglich, da diese aufgrund der Hungerlöhne keine Ersparnisse bilden konnten und da die Versicherungswirtschaft noch unterentwickelt war. Im Interesse des sozialen Friedens kam nur die gesetzlich erzwungene Vorsorge durch den Staat, also eine Pflichtversicherung, in Frage. Nach und nach entstanden die Zweige und Träger der gesetzlichen Sozialversicherung.
Die gesetzliche Krankenkasse:
die wichtigste Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung besteht darin, die Gesundheit der Versicherten durch Aufklärung und Leistungen zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.
Die gesetzliche Unfallversicherung:
Die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Versicherung soll den Arbeitnehmer vor den Folgen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren schützen.
Die gesetzliche Rentenversicherung:
Sie soll dem Arbeitnehmer im Alter den Ruhestand gewähren. Hier sind all diejenigen pflichtversichert, die eine unselbstständige Arbeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausüben.
Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung:
Diese Versicherung soll dem Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitslosigkeit die finanzielle Grundlage sichern. Träger dieses Versicherungszweiges ist die Bundesagentur für Arbeit. Sie besitzt jedoch weit mehr Aufgaben, als nur die Wiedereingliederung des Arbeitnehmers in die Arbeitswelt, u.a. Arbeitsmarktbeobachtung, Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.. Zudem ist sie im Auftrag des Bundes für das Arbeitslosengeld II und als Familienkasse für das Kindergeld zuständig.
Die gesetzliche Pflegeversicherung:
Seit dem 1. Januar 1995 erhalten die Bundesbürger mit der sozialen Pflegeversicherung die so genannte "Fünfte Säule". Pflegeversicherung heißt: Wird jemand pflegebedürftig, übernimmt eine Versicherung die kosten ganz oder teilweise. Die Höhe der Kosten hängt von der schwere der Pflegebedürftigkeit ab.
Das war ein grober Überblick zu der Pflichtversicherung.
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