Alle Arbeitnehmer sind über die gesetzliche Unfallversicherung auf der Arbeit und auf dem Weg zur Arbeit und bei Berufskrankheiten versichert. Wegeunfälle werden allerdings nur bezahlt, wenn der kürzeste Weg von und zur Arbeit gewählt wurde. Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen sind die Berufsgenossenschaften und Gemeindeunfallversicherungsverbände. Die Beiträge werden allein vom Arbeitgeber bezahlt.
Private Unfälle, in der Freizeit sind also nicht versichert. Dafür gibt es eine private Unfallversicherung, die von Sachversicherungen angeboten werden. Eine Unfallversicherung ist normalerweise eine reine Risikoversicherung, d.h. es werden keine eingezahlten Beiträge zurück erstattet, wenn die Versicherung nicht in Anspruch genommen wurde.
Viele Gesellschaften bieten inzwischen Tarife mit Beitragsrückzahlung (Unfallprämienrückgewähr/UPR) an. D.h. neben dem der Absicherung des Risiko des Unfalls wird auch Kapital gebildet. Es werden auch die eingezahlten Beiträge plus Gewinnbeteiligung fällig, abzüglich Versicherungssteuer und Teilzahlungszuschlag, wenn die Versicherung in Anspruch genommen werden musste.
Bei einigen Tarifen gibt es die Wahl einer lebenslangen Rentenzahlung, wenn bei einem Unfall der Leistungsfall eintritt, oder ein Kapitalbetrag, der einmalig ausgezahlt wird.
Kann man wegen Arbeitslosigkeit oder Krankheit die Beiträge für die Unfallversicherung nicht zahlen, besteht unter bestimmten Umständen der Versicherungsschutz weiter.
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