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Autor: Markus Gehrig
Datum: 11.12.2012
Views: 3563
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Biometrische Ausweise

Zu den biometrischen Ausweisen gehören in Deutschland vor allem Personalausweis, Reisepass sowie Ausweise, die den Zutritt zu bestimmten Gebäuden oder Einrichtungen ermöglichen. Biometrische Methoden sind statistische Verfahren, die auf einer Erhebung von Maßen von Lebewesen beruhen.

Der biometrische Reisepass, der auch elektronischer Reisepass („ePass“) genannt wird, enthält in elektronischen Bestandteilen gespeicherte Daten, die der Feststellung der Identität von Reisenden dienen. Der ePass wurde in Deutschland im November 2005 eingeführt und enthält ab November 2007 auch eine Speicherung der Fingerabdrücke. Mit der europaweiten Einführung der ePässe sollte der Einsatz gefälschter Pässe zum Begehen von Straftaten verhindert werden. Zudem ermöglichen die biometrischen Pässe eine maschinelle Überprüfung der sich ausweisenden Person.

Der ePass enthält einen sog. RFID-Chip, auf dem zusätzlich zu den bisherigen auch biometrische Daten enthalten sind. RFID bedeutet „Radio-Frequenz Identification“, mit dem Objekte über Funk, also drahtlos und automatisch identifiziert werden, sobald ein zur Identifizierung bestimmtes Auslesegerät die Daten abruft. Die RFID-Technik besteht aus dem Lesegerät und dem sog. Transponder, bei dem es sich um den in den Chip integrierten Datenträger handelt. Das Lesegerät setzt sich aus einer Schreib- und Leseeinrichtung sowie einer Antenne zusammen. Durch Zugriffsschutzmechanismen wird sichergestellt, dass ein nicht berechtigtes Auslesen der gespeicherten Daten nicht erfolgen kann. Ein Auslesen von Daten ist nur möglich, wenn sich das Lesegerät unmittelbar gegenüber dem RFID-Chip befindet und es sich durch einen geheimen Zugriffscode legitimieren kann.

Zu den detaillierten Anforderungen an das vorzulegendePassbild gehören die Größe des Bildes von 34 mal 45 mm, ein Abstand zwischen Kinn und oberem Kopfende von 32 bis 36 Millimetern, die gute Ausleuchtung des Gesichts, ein hellgrauer Bildhintergrund, ein neutraler Gesichtsausdruck und eine frontale Bildaufnahme.

Jeder deutsche Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist verpflichtet, einen Personalausweis bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Ausweisbehörde zu beantragen. Ab November 2010 sind die in Scheckkartengröße ausgegebenen Plastikausweise mit einem RFID-Chip versehen, der Lichtbilddaten und – auf Wunsch des Ausweisinhabers – zwei Fingerabdrücke speichert.

Ab dem Jahr 2012 wird ein elektronischer Führerschein nicht nur in Deutschland, sondern europaweit eingeführt werden, der biometrische Daten des Inhabers enthalten wird. Der elektronische Führerschein wird es zukünftig erlauben, die Fahrerlaubnis über ein noch zu gründendes Europäisches Zentralregister zu überprüfen. Im Laufe der Zeit werden daher alle Ausweise in praktische Ausweishüllen im Scheckkartenformat passen.

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