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Autor: Linda Laiser
Datum: 25.09.2012
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Je nach Beruf die richtige Krankenversicherung

Die Wahl der Krankenversicherung hängt nicht nur vom Status eines Erwerbstätigen (zum Beispiel selbstständig oder angestellt), sondern auch von der Berufsgruppe und dort wieder von bestimmten Besonderheiten ab. Daher unterscheiden sich Ärzte, Beamte und Angestellte hinsichtlich der Entscheidung für GKV oder PKV.

Wahlmöglichkeiten für Angestellte

Angestellte haben nur dann die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, wenn sie über der Jahresentgeltgrenze (2012: 50.850 Euro) verdienen. Allerdings können sie jederzeit eine private Zusatzversicherung zum gesetzlichen Schutz wählen.

Bis zur Pflichtversicherungsgrenze sind sie zwangsläufig Mitglieder der GKV, was nicht nur nachteilig ist. Gerade Familien profitieren sehr deutlich vom kostenlosen Schutz innerhalb der Familienversicherung der GKV.

Über der Jahresentgeltgrenze können die Angestellten die private oder freiwillig weiter die gesetzliche Krankenversicherung wählen, wodurch sie von prozentual geringeren Beiträgen profitieren, die schließlich nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2012: 45.900,- €) erhoben werden.

Krankenversicherung für Ärzte

Angestellte Ärzte sind als sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer Mitglieder der GKV, solange sie unter der Pflichtversicherungsgrenze von 50.850,- € verdienen. Diese wird allerdings schnell überschritten, und schon als Studenten können sich angehende Mediziner für die private Krankenversicherung entscheiden.

Diese Entscheidung will gut überlegt werden, denn eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht ohne Weiteres möglich. Diese bietet den Vorteil der kostenlosen Familienversicherung, die private Krankenversicherung hingegen lockt mit Spezialtarifen für Ärzte, die häufig bei gleichen Leistungen bis zu 30 % günstiger ausfallen. Die Versicherer gehen von einem signifikant geringeren Krankheitsrisiko bei Ärzten aus.

Krankenversicherung für Beamte

Beamte machen den größten Anteil an Versicherungsnehmer in der PKV aus, und das hat seinen Hintergrund: Durch ihren Dienstherren (Bund und Länder) erhalten sie die Beihilfe zur Krankenversicherung mindestens in Höhe von 50 Prozent der Gesundheitskosten, den Rest deckt eine PKV ab.

Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung müssten Beamte hingegen den vollen Beitrag bezahlen. Das kann sich unter Umständen dennoch lohnen, aber nur, wenn der Beamte eine sehr große Familie hat und ein Ehepartner über kein Einkommen verfügt. Dann wäre die Familienversicherung der GKV vorteilhaft. Dieser Fall ist aber relativ selten, regelmäßig nutzen Beamte vielmehr die PKV.

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