Wie froh können wir uns schätzen, dass wir in einem Sozialstaat leben. Das hat zum Beispiel den Vorteil, dass sich werdende Eltern nicht so viele Gedanken machen müssen um die finanzielle Absicherung. Schließlich zahlt der Staat innerhalb vom ersten Lebensjahr das Elterngeld, um den Einkommensverlust durch die Erziehung des Babys zu kompensieren. In der Regel sind das in etwa 67% des durchschnittlichen Einkommens der letzten 12 Monate. Das Elterngeld wird hierbei durch Steuermittel finanziert, Eltern müssen das Elterngeld hierbei nicht wieder zurückzahlen. Bei Geringverdienern gilt, dass bis zu 100% stufenweise das Einkommen vergütet wird. Dazu zählen alle Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis zu 1000 Euro. Minimal bekommt man, auch hat man vorher nicht gearbeitet, 300 Euro gezahlt. Es gilt ein Maximum von 1800 Euro. Mit dem sogenannten Elterngeldrechner kann man sehr einfach und schnell den genauen Betrag berechnen. Diesen gibt es auf unterschiedlichen Internetseiten zu finden, wie zum Beispiel auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Denn das Berechnen des Elterngeldes ist nicht immer einfach nachzuvollziehen. Den Antrag auf Elterngeld sollte man schon rechtzeitig einreichen. Denn wann Elterngeld beantragen, spielt durchaus eine Rolle. Schließlich werden nur de letzten drei Monate vor Antragsstellung rückwirkend gezahlt. Es wird hierbei vom Poststempel ausgegangen. Den ausgefüllten und unterschriebenen Elterngeldantrag sowie alle Unterlagen von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber, muss man bei der Elterngeldstelle einreichen. Man findet diese zumeist im örtlichen Rathaus. Doch auch über den Postweg, kann man den Antrag einreichen, wenn man keine Zeit hat persönlich vorbei zu gehen. Übrigens ist es unerheblich welches Elternteil die vollen zwölf Monate bezieht.
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