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Infos zum Artikel
| Autor: |
Sabrina fries |
| Datum: |
12.09.2007 |
| Views: |
1247 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Die Zahnzusatzversicherung |
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Hat jemand, der einen Zahnersatz oder eine sonstige aufwändigere Zahnbehandlung benötigt eine private Zahnzusatzversicherung, muss sich nicht mehr allzu sehr vor den hohen Behandlungskosten fürchten. Dabei gilt auch Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können für eine Zusatzversicherung die Versicherungsgesellschaft frei wählen. Generell gesehen kann sich eine private Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz für jeden lohnen. Bereits ab 10 Euro pro Monat kann man mit einer derartigen privaten Zahnzusatzversicherung den Eigenanteil für die mögliche Zuzahlung zu den Kosten für einen Zahnersatz völlig auffangen, bzw. um einiges verringern, wobei Versicherungen, die sich auch an den Kosten für höherwertige Behandlungen beteiligen allerdings etwas teurer sind. Insgesamt gesehen unterscheiden sich die Angebote für Zusatzversicherungen erheblich voneinander im Punkto Preis und Leistung. Bei einem Vergleich sollte man auf Kriterien achten wie zum Beispiel den Erstattungssatz. Hierbei gilt dass beispielsweise 80 Prozent nicht zwangsläufig besser sein müssen als 40 Prozent, denn entscheidend ist worauf sich der Prozentsatz bezieht, nämlich ob nur auf den Kassenzuschuss oder auf den kompletten Rechnungsbetrag. Zahnzusatzversicherungen werden in der Regel mit weiteren Ergänzungsversicherungen zusammen angeboten, wie zum Beispiel Sehhilfen oder Heilpraktikerbehandlung. Eine derartige Zusatzversicherung schließt in der Regel bestimmte Leistungen aus erstattet diese nur bis vertraglich festgelegten Obergrenzen. Mit dem Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung sollte man nicht zu lange warten, denn wie auch in der privaten Krankenvollversicherung zahlen junge Leute am wenigsten Beiträge.
Bei vielen Versicherungsgesellschaften ist es ab einem Alter von 65 Jahren oftmals gar nicht mehr möglich eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Eile ist auch in der Hinsicht geboten, weil die erste Rechnung erst frühestens acht Monate nach Versicherungsbeginn eingereicht werden darf. Außerdem begrenzen viele Anbieter in den ersten Jahren die Erstattung auf relativ geringe Höchstbeträge.
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