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Infos zum Artikel
Autor: |
Sophie Schmitt |
Datum: |
14.03.2012 |
Views: |
2100 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Verkehrsminister plant Punktereform |
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Die Reformpläne des Bundesverkehrsministers sehen vor, das der Führerschein zukünftig schon ab 8 Punkten entzogen wird.
Gab es bisher für Verfehlungen bis zu 7 Punkte, sollen es zukünftig maximal 2 Punkte je Verstoß geben.
Autofahrer die beruflich und privat viel auf der Strasse unterwegs sind, versuchen sich mit mehr oder weniger legalen oder illegalen Geräten vor Radarfallen und Strafen zu schützen. So haben sich über die letzten Jahre klassische Radarwarner und Laserstörer als effektive Gegenmittel erwiesen.
Dabei gilt es zu beachten, das der Einsatz eines Radarwarners in den meisten europäischen Ländern untersagt ist. Das reicht von streng verboten bishin zu völlig legal.
In Deutschland wird das betriebsbereite mitführen eines Radarwarners bisher mit 75 Euro Geldbuße, 4 Punkten in Flensburg und dem Entzug des Radarwarners bestraft.
Geändert werden auch die Regeln für Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluß. Gab es bei Alkoholfahrten mit Verkehrsgefährdung bisher 7 Punkte, werden es nach der neuen Regelung 2 Punkte sein. Diese Grenze gilt zukünftig auch für Fahrten unter Alkoholeinfluß.Wer bisher mit 0,8 Promille unterwegs war,erhielt nach altem Bußgeldkatalog "nur" 4 Punkte.
Zukünftige Strafen für Fahrten unter Drogeneinfluss sind noch nicht neu geregelt worden, Fachleute gehen allerdings davon aus, das auch für Drogenfahrten 2 Punkte eingetragen werden.
Prozentual gerechnet werden zukünftig Fahrten unter Alkoholeinfluss mit Verkehrsgefährdung (bisher 7 Punkte) weniger hart bestraft. Härtere Strafen erwartet dagegen Autofahrer die bei Rot über die Ampel fahren, auf der Autobahn drängeln und Fahrzeugführer die innerorts 31 bis 40 km/h zu schnell fahren. Gab es für diese Verstöße bisher 3 Punkte, sind es zukünftig "nur" 2 Punkte.
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