Einer der wichtigsten Punkte bei einer privaten Unfallversicherung ist die Gliedertaxe, die im Versicherungsvertrag vereinbart wird. Sie gibt an, welche Leistungen bei einem Unfall an den Versicherten ausgezahlt werden. Sie gibt den Grad der Invalidität bei Verlust von Gliedmaßen oder anderen körperlichen bzw. seelischen Beeinträchtigungen an und sollte daher vor einem Abschluss genau überprüft werden.
In den meisten Verträgen zur privaten Unfallversicherung wird die allgemeine Gliedertaxe angegeben. Beim Verlust einer Hand im Handgelenk beispielsweise wird hier ein Invaliditätsgrad von 55 Prozent zugrunde gelegt, beim Verlust eines Fußes wird von einer 40prozentigen Invalidität ausgegangen. Der Verlust des Zeigefingers wird lediglich mit 10 Prozent Invalidität angegeben, der Verlust des Geruchssinns wird ebenfalls mit 10 Prozent bewertet.
Für viele Versicherte ist diese Gliedertaxe durchaus akzeptabel. Sie kann jedoch bei einigen Menschen aufgrund ihres besonderen Berufsstatus nicht ausreichend sein, was im Unfallversicherung Vergleich beachtet werden sollte. Ein Musiker beispielweise wird beim Verlust eines Fingers nicht zu 10 Prozent invalide, sondern bereits zu 100 Prozent. Auch ein Koch wird seinem Beruf kaum weiter nachgehen können, wenn er durch einen Unfall seinen Geruchssinn verliert.
Es ist daher wichtig, die Gliedertaxe auch daraufhin zu überprüfen, welche Fähigkeiten im Einzelnen benötigt werden, um den Alltag zu meistern und seinem Beruf weiter nachgehen zu können. Sollte es notwendig sein, die Gliedertaxe separat zu vereinbaren ist es wichtig, mit der Versicherung ins Gespräch zu kommen, um eine individuelle Vereinbarung zu treffen. So ist gewährleistet, dass dann in diesen Fällen mehr Geld ausgezahlt wird und Versicherte unter Umständen sogar wie Vollinvalide behandelt werden können.
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