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Infos zum Artikel
| Autor: |
Kerstin Becker |
| Datum: |
07.09.2007 |
| Views: |
4637 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Die zahnärztliche Prophylaxe |
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Die zahnärztliche Prophylaxe (auch: Paradontitis-Vorsorge, Zahnreinigung) ist heute selbstverständlicher Bestandteil der zahnärztlichen Arbeit.
Für den Patienten ist die Behandlung sinnvoll, denn bei der Prophylaxe werden besonders die Stellen im Mund gereinigt, die er bei der täglichen Zahnhygiene schlecht erreicht. Der an diesen schlecht zu erreichenden Stellen entstehende Plaque und Zahnstein kann zu Karies, Gingivitis und Paradontitis führen. Bei regelmäßiger professioneller Reinigung von Zähnen und Zahnzwischenräumen kann diesen Erkrankungen vorgebeugt werden. Patienten, die Zahnersatz tragen, sollten Zahnreinigungen häufiger durchführen lassen, da gerade Zahnersatz und die umgebenden Zähne häufig besonders schwierig zu reinigen sind.
Die zahnärztliche Prophylaxe umfasst mehrere Arbeitsschritte, sie kann vom Zahnarzt selbst ausgeführt werden oder von einer speziell dafür ausgebildeten Helferin. Die Prophylaxebehandlung beginnt mit der Entfernung grober Zahnsteinablagerungen, die mit einem Ultraschallgerät durchgeführt wird. Danach noch vorhandene kleinere Ablagerungen werden danach manuell mit zahnärztlichen Instrumenten entfernt. Im nächsten Schritt werden die Zahnzwischenräume gereinigt, damit auch unter der Schleimhaut gelegene Zahnstein-Ablagerungen beseitigt werden können. Dann wird Polierpaste eingesetzt, um die Zähne zu polieren. Die Polierpaste sorgt dafür, dass die Zähne einen schönen Glanz erhalten und sich Beläge schlechter an den Zähnen anlagern.
Die zahnärztliche Prophylaxe ist für privat Versicherte eine kostenlose Leistung. Gesetzliche Versicherte müssen die Kosten der Behandlung selbst zahlen. Sie berechnen sich nach dem Aufwand der Behandlung und liegen in der Regel zwischen 50 und 100 Euro.
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