Die Kündigung einer Lebensversicherung ist keine Lösung
Wer mit der Situation konfrontiert wird, dass sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtern, versucht zwangsläufig aus der Not heraus seine Vermögenswerte zu Geld zu machen. Er steht vor der Entscheidung, ob er seine bestehende Lebensversicherung beleihen oder verkaufen soll. Klar sein sollte jedenfalls, dass eine Kündigung des Lebensversicherungsvertrages die schlechteste aller Lösungen wäre. Eine Lebensversicherung hat man schließlich ursprünglich zu einem bestimmten Zweck abgeschlossen und mit den ersten Beiträgen auch noch die Provision des Versicherungsmaklers bezahlt. Man wollte die eigene Altersversorgung unterstützen oder die Familie, vor allem wenn die eigene Wohnimmobilie finanziert wurde, gegen den unerwarteten Tod der eigenen Person absichern. Die Kündigung würde diese Ziele zunichte machen, die Beiträge für die Vermittlungsprovision wären verloren. Dies gilt umso mehr, als man schon lange Jahre in den Lebensversicherungsvertrag einbezahlt hat, da die eigentliche Rendite erst über die Jahre hinweg erwirtschaftet und meist erst mit dem Ablauf des Versicherungsvertrages erreicht wird. Sofern der Vertrag erst kurze Zeit besteht, gilt diese Kritik erst recht, da man eigentlich nur Geld verliert.
Lebensversicherung beleihen als Alternative Nummer 1
Insoweit ist es allemal besser, die Lebensversicherung beleihen oder gar zu verkaufen. Voraussetzung ist immer, dass ein gewisser Rückkaufswert vorhanden ist. Er bildet die Grundlage für den Beleihungswert oder den Kaufpreis. Für die Beleihung und den Verkauf gibt es spezielle Anbieter. Die Gewährung eines Policendarlehens ist weniger schwierig, als wenn man einen Kredit ohne Sicherheit beantragen muss. Der Rückkaufswert bietet eine gute Sicherheit, so dass auch die Einkommensverhältnisse nicht mehr die allein entscheidende Rolle spielen. Die Beleihung ist umso sinnvoller, als derzeit die Zinsen besonders günstig sind.
Lebensversicherung verkaufen als Alternative Nummer 2
Es ist aber auch möglich, die Lebensversicherung zu verkaufen. Man muss wissen, dass in diesem Fall der Versicherungsschutz durchaus erhalten bleibt. Der bisherige Versicherungsnehmer bleibt weiterhin versicherte Person und profitiert vom Fortbestehen des Versicherungsvertrages. .
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