 |
|
Infos zum Artikel
| Autor: |
Reifcom |
| Datum: |
27.11.2011 |
| Views: |
5705 |
Bewertung
 |
 |
|
Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
|
 |
|
 |
Wirtschaftsprüfer - Berufsbild Anforderungsprofil |
 |
 |
Wirtschaftsprüfer sind in erster Linie für die Prüfung der Buchführung sowie der Jahresabschlüsse von Unternehmen und anderen Organisationen zuständig. Der Beruf setzt ein umfangreiches Wissen voraus und ist in der täglichen Arbeit sehr vielseitig.
Ein Wirtschaftsprüfer führt betriebswirtschaftliche Prüfungen in allen Bereichen eines Unternehmens durch: ordnungsgemäß die Buchführung, Hilfe bei Steuerfragen; Vertretung der Steuerpflichtigen vor den Finanzbehörden, Prüfung der Konzern- oder Jahresabschlüssen. Diese werden nach gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt und mit entsprechenden Vermerken bestätigt, sodass der Geschäftsführung des Unternehmens damit Entlastung erteilt wird. In diesem Rahmen fallen auch immer wieder Sonderprüfungen an.
Das Berufsfeld des Wirtschaftsprüfers ist auch im Bereich der Steuerberatung zu finden. So kann ein Vertreter dieses Berufsstandes Mandanten auch vor Finanzbehörden und Finanzgerichten vertreten. Ein weiterer Bereich ist die Unternehmensberatung und die Mithilfe bei allen wirtschaftlichen Angelegenheiten. Dazu zählt unter anderem auch die Erstellung der Jahresabschlüsse. Auch in Unternehmensberatungen sind Wirtschaftsprüfer zu finden.
Pflichten des Wirtschaftsprüfers
Die Pflichten eines Wirtschaftsprüfers, denen er Rechenschaft trägt: Die Unabhängigkeit vom Mandanten muss zu jeder Zeit und in jeder Form vorhanden sein. Die Entscheidungsfreiheit darf weder beeinflusst, noch beeinträchtigt sein. Zu den weiteren Pflichten gehört die absolute Unparteilichkeit. Und selbstverständlich untersteht er auch der Verschwiegenheitspflicht. Gewissenhaftigkeit und die Eigenverantwortung ist oberstes Credo.
Die Zulassung erfolgt nach Abschluss eines Staatsexamens. Um zu den Examen zugelassen zu werden, ist ein abgeschlossenes Studium sowie eine einschlägige Tätigkeit im Bereich der Wirtschaftsprüfung für die Dauer von mindestens drei Jahren Voraussetzung.
Den Anforderungen, auch nach Examen und den erläuterten Voraussetzungen, denen einen Wirtschaftsprüfer gewachsen sein muss, der Interessent muss in der Lage sein öffentliche Ämter zu bekleiden. Seine Vermögensverhältnisse geordnet. Sein Verhalten muss berufspflichtkonform sein. Der Wirtschaftsprüfer muss eine Vermögensschaden-haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, das ist Pflicht. Die gesundheitliche Eignung muss vorliegen.
Das Zulassungsverfahren ist in ganz Deutschland gleich. Mit Ablegung des Eids und erst mit Bestellung zum Wirtschaftsprüfer darf die Berufsbezeichnung geführt werden. Die Prüfung ist äußerst anspruchsvoll und erfolgt in den Fachbereichen Wirtschaftliches Prüfungswesen, angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. Geprüft wird sowohl schriftlich als auch mündlich.
|
 |
 |
Top 5 Meistgelesen
|
|
Top 5 Bestbewertet
|
|
 |
|