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Autor: Nikolas Hoppenstedt
Datum: 11.07.2011
Views: 1876
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Bausparverträge - der Weg zum Eigenheim

Ein Bausparvertrag ist ein Vertrag, der zwischen dem Sparer oder Anleger und einer Bausparkasse geschlossen wird. Der Vertrag dient dem Sparer oder auch Bausparer zum Ansparen von einem Guthaben bei einer Bausparkasse. Dieses Guthaben kann dazu genutzt werden, das Eigenkapital anzusparen, welches beim Bau oder Kauf einer Immobilie fällig wird.

Ein Bausparvertrag wird auch dazu genutzt, um in den Genuss der staatlichen Wohnungsbauprämie zu gelangen, dabei wird eine vertraglich festgelegte Summe bis zu dem vertraglich festgelegten Prozentsatz angespart. Der Differenzbetrag bis zur eigentlichen Endsumme kann dann nach der Zuteilung des Bausparvertrages in Form eines Bauspardarlehens vom Bausparer in Anspruch genommen werden. Dieses Bauspardarlehen zählt zu zinsgünstigen gewährten Krediten. Wird der Bausparvertrag letztendlich zugeteilt, kann der Bausparer über die gesamte im Bausparvertrag vereinbarte Summe sofort verfügen, obwohl er selber nur den vereinbarten Prozentsatz angespart hat. Ein Bausparvertrag hat also den Vorteil, dass er eine zinsgünstige Kreditgewährung bei einem Bauvorhaben bietet, der Bausparer erhält zudem die vermögenswirksamen Leistungen wie die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage. Das eigentliche Bausparguthaben im Bausparvertrag setzt sich somit aus den vom Sparer oder Anleger geleisteten Einzahlungen, den vermögenswirksamen Leistungen, den gutgeschriebenen Zinsen, der Arbeitnehmersparzulage sowie der Wohnungsbauprämie zusammen. Um die angesparte Summe aus dem Bausparvertrag zugeteilt bekommen zu können, muss der Bausparer die vertraglich verankerte Mindestsparzeit eingehalten werden. Diese Anspar-Zeit beträgt in der Regel zwischen 12 und 80 Monaten. Die Mindestsparzeit ist dabei der Zeitraum vom Abschlussdatum des Bausparvertrages bis zum frühestmöglichen Zahlungstermin. Dabei ist aber auch der Zahlungstermin der angesparten Summe von vielen Kriterien abhängig, sodass ein potentieller Bausparer eine eingehende individuelle Beratung von einem Mitarbeiter der Bausparkasse in Anspruch nehmen sollte. Zudem sind die Kriterien für die Zuteilung eines Bausparvertrages direkt in den AGB der Bausparkasse geregelt oder sie werden im Vertrag zusätzlich verankert. In welcher Höhe die monatliche Belastung oder Summe für den Sparer eines Bausparvertrages beträgt, gibt dabei der Regelsparbeitrag an. Dieser Regelsparbeitrag gibt die Höhe der monatlichen Belastung an und richtet sich immer nach der Höhe der Bausparsumme, die im Vertrag festgelegt wird. Allerdings kann hier die Zahlungsart vom Sparer frei gewählt werden, denn die Zahlung der Beiträge kann sowohl in monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder gar jährlichen Raten erfolgen. Die Zahlweise muss ebenfalls im Vertrag festgelegt werden. Wird in den Bausparvertrag trotz Vereinbarung über längere Zeit nicht eingezahlt, hat die Bausparkasse das Recht, den Vertrag mit dem säumigen Sparer zu kündigen. Allerdings sind hier die meisten Bausparkassen sehr kulant, dass sie immer die Möglichkeit haben, mit dem angesparten Geld des Sparers zu arbeiten. Allerdings verwirkt sich der Sparer bei Nichteinhaltung der Zahlung auch das Recht, die angesparte Summe in Anspruch zu nehmen.

Für die Zuteilung der Sparsumme ist allerdings auch die sogenannte Bewertungszahl wichtig. Diese Bewertungszahl ergibt sich immer aus den Sparbeiträgen, den Zinsen und der Laufzeit, und wird stets durch eine versicherungsmathematische Berechnung zu den jeweiligen Stichtagen festgestellt. Diese Bewertungszahl ist vor allem für die Reihenfolge der Zuteilungen an den Bausparer wichtig und kann vom Sparer auch nicht beeinflusst werden. Allerdings muss bei diesem Punkt kritisiert werden, dass eine feste Bewertungszahl nicht angegeben werden kann, da das Kapital zur Zuteilung niemals vorhersehbar ist. In vielen Fällen ist deshalb ein termingerechter Zuteilungs-Stichtag nicht gewährleistet, was oftmals beim Bausparer zu finanziellen Engpässen führen kann, gerade dann, wenn mit dem Bausparvertrag gewisse Vorfinanzierungen abgelöst werden sollen. Die Bewertungsstichtage sind bei den älteren Bauspar-Verträgen meist zum jeweiligen Quartalsende festgelegt. In den neueren Bauspar-Verträgen ist es üblich, dass die Bewertungszahl immer monatlich berechnet wird, das soll zudem dem Sparer eine erhöhte Sicherheit bieten.

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