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Infos zum Artikel
Autor: |
Elizabeth Bourne |
Datum: |
06.02.2011 |
Views: |
1880 |
Bewertung
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Die Abwehr von Abmahnungen im Wettbewerbsrecht |
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Nicht nur die Abmahnung im Urheberrecht, sondern auch die Abmahnung Wettbewerbsrecht spielt heutzutage eine praktisch bedeutsame Rolle. Dies wird schon anhand der Zahl der Abmahnungen deutlich, die gegenwärtig in diesem Bereich ergehen. Längst betreffen die Abmahnungen nicht mehr nur Kaufleute, sondern auch Privatpersonen. Verantwortlich hierfür ist unter anderem das Internet, in dem immer häufiger auch Privatpersonen eine eigene Internetseite haben. Einen zentralen Gegenstand vieler Abmahnungen im Wettbewerbsrecht betrifft unter anderem auch die Werbung im Internet und auch Auktionsplattformen im Internet bieten zahlreiche Anknüpfungspunkte für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Für diejenigen, die eine Abmahnung Wettbewerbsrecht erhalten, sitzt der Schock meistens tief. Denn nicht selten ist die Abmahnung Wettbewerbsrecht mit der Forderung einer Schadensersatzzahlung in nicht unerheblicher Höhe oder einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden. Bevor der Schock überwunden ist, ist sodann mitunter auch schon die Frist der Abmahnung Wettbewerbsrecht verstrichen und eine einstweilige Verfügung von gerichtlicher Seite folgt.
Um dies zu verhindern, ist die Beauftragung eines Anwalts mit der Abwehr der Abmahnung Wettbewerbsrecht oft die einzig vernünftige Handlung. Ein Anwalt kann beurteilen, ob die Abmahnung Wettbewerbsrecht auf der Grundlage des Wettbewerbsrechts und der aktuellen Rechtsprechung rechtmäßig ist und wie man auf die Abmahnung Wettbewerbsrecht angemessen reagiert. So kann der Anwalt etwa prüfen, ob der Absender der Abmahnung nach dem Wettbewerbsrecht überhaupt berechtigt ist, eine Abmahnung zu versenden und ob der Vorwurf des Wettbewerbverstoßes halt hat. So kommt es nicht selten vor, dass der Absender der Abmahnung mit dem Abgemahnten etwa hinsichtlich seines Warenangebots überhaupt nicht im Wettbewerb steht, so dass die Abmahnung Wettbewerbsrecht unzulässig ist. Immer häufiger ergehen Abmahnungen in Bereich des Wettbewerbrechts auch missbräuchlich und mit dem alleinigen Zweck, sich die durch den Adressaten der Abmahnung zu erstattenden Abmahnkosten zu bereichern. Beide Fälle eröffnen Spielräume, um die erhaltene Abmahnung erfolgreich durch einen Anwalt abwehren zu lassen. Es lohnt sich daher, sich bei Erhalt einer Abmahnung über die Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen die Abmahnung bei einem Anwalt zu informieren.
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