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Infos zum Artikel
Autor: |
Ingo Beck |
Datum: |
21.01.2011 |
Views: |
1941 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Das Feuchtigkeitsmessgerät im Einsatz |
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Immer wieder haben Mieter das Problem,das gerade jetzt in der kalten Jahreszeit Schimmel in Küche oder Badezimmer sichtbar werden. Häufig argumentiert der Vermieter dann damit, dass der Mieter nicht genügend haften würde. Das muss aber nicht zwangsläufig der Fall sein. Häufig entsteht Schimmel aus Feuchtigkeitsschäden die Bauwerks bedingt sind. Hierzu ist die genaue Untersuchung des Feuchtigkeitsschadens mittels eines Feuchtigkeitsmessgerätes notwendig. Ein solches Gerät ist ein Gerät welches dem Feuchtigkeitsgehalt in einem Bauwerk bestimmt. Hierzu gibt es eine Reihe von verschiedenen Modellen die sich durch ihre Bedienungsfreundlichkeit und ihren Preis unterscheiden.Wenn ein Mieter selbst untersuchen möchte, ob es sich um einen Feuchtigkeitsschaden handelt der Bauwerksbedingt ist, oder ob nur eine Art Oberflächenfeuchtigkeit vorliegt, die zur Schimmelbildung führt, kann man sich ein Feuchtigkeitsmessgerät für ca. 20 Euro online kaufen.
Neben dem Feuchtigkeitsmessgerät kann man auch von außen mittels einer Wärmebildkamera Gebäude begutachten, um zu erkennen, ob Bauwerkschäden vorliegen.Dabei wird das zu begutachtende Gebäude mittels einer Wärmebildkamera betrachtet. Diese Wärmebildkamera arbeitet mit Infrarotwellen, die die verschiedenen Temperaturzonen in verschiedenen Farben darstellen. Denn nur so ist es möglich Wärmebrücken zu erkennen, umso zu versuchen dem Bauwerkschaden auf den Grund zu gehen. Hierzu ist es notwendig einen Fachmann mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen. Denn nur der Fachmann kann entscheiden ob der Schaden wirklich zu der Schimmelbildung geführt hat, und kann dann die richtigen Maßnahmen einleiten. Eine Wärmebildkamera ist schon für 2000 bis 3000 Euro zu erwerben. In Kombination mit dem Feuchtigkeitsmessgerät und der Wärmebildkamera kann so jeder Fachmann, schnell und effektiv Schäden an Gebäuden begutachten und notwendige Sanierungsmaßnahmen vorschlagen.
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