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Infos zum Artikel
Autor: |
Paul Meier |
Datum: |
25.08.2010 |
Views: |
2037 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Freistellungserklärung |
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Eine Freistellungserklärung wird im Baugewerbe zum Schutz des Bauherrn von Immobilien angewendet. Diese bestätigt dem Bauträger verbindlich durch die finanzierende Bank, dass eine Freistellung des an einen Auftraggeber verkauften Objektes hinsichtlich aller Grundpfandrechte erfolgt. Im Rahmen der Finanzierung des Baus von bspw. Eigentumswohnungen sichert sich in der Regel eine Bank über eine Globalgrundschuld ab.
Wird daraufhin eine Eigentumswohnung vor Fertigstellung von einem Interessenten erworben, hat dieser eine Teilzahlung bereits vor Fertigstellung zu leisten. Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 MaBV ist eine solche Freistellungserklärung notwendig das der Bauträger die Teilzahlung des Auftraggebers entgegennehmen darf. Die Relevanz einer solchen Freistellungserklärung sollte dem Gründer eines Baubetriebs bereits im Rahmen der Erstellung eines Businessplans bekannt sein. Als Teil des Finanzierungsplans kann die Freistellungserklärung in die Erstellung einer Businessplan Vorlage mit einfließen.
Mit einer Freistellungserklärung soll demnach sichergestellt werden, dass eine Teilzahlung nur im Falle der Zustimmung einer Bank, den Bauträger nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises aus der Haftung der Globalgrundschuld zu entlassen, erfolgt.
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