Für fast alle Mieter kommt einmal im Jahr, meist im Frühjahr, der Schock. Der Vermieter schickt die Betriebskostenabrechnung. Als Betriebskosten werden Kosten bezeichnet, die dem Eigentümer durch den Gebrauch der Immobilie entstehen. Damit sind jedoch keine einmaligen Ausgaben gemeint, sondern laufend anfallende Kosten.
Instandhaltungskosten sind, wie viele Mietern nicht wissen, in der Miete inbegriffen. Üblicherweise leisten die Mieter eine monatliche Vorauszahlung der Betriebskosten. Am Ende des Abrechnungszeitraumes werden die tatsächlich angefallenen Kosten auf die Mietparteien verteilt. Leer stehende Wohnungen dürfen den anderen Mietern nicht in Rechnung gestellt werden. Städtische Kanalgebühren und die Reinigung dürfen übernommen werden.
Fälschlicherweise gehen nicht wenige Mieter immer nur von Strom und Wasser aus, wenn es um Nebenkosten geht. Vor Abschluss und Unterzeichnung des Mietvertrages sollten in jedem Fall Einzelheiten geklärt werden. Mithilfe eines Verteilerschlüssels werden die Kosten verteilt und es folgt eine Nachzahlung oder eine Auszahlung. Auf der Betriebskostenabrechnung muss ebenfalls ersichtlich sein, wie viel der jeweilige Mieter schon gezahlt hat. Normalerweise sieht der Gesetzgeber vor, dass die Abrechnung nachvollziehbar und einfach aufgeführt werden soll. In der Realität haben nur wenige Mieter den vollen Durchblick.
Ist ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes vergangen und der Vermieter hat keine Abrechnung an den Mieter geleitet, muss diese nicht mehr beglichen werden. Kosten für Hausreinigung, Gartenpflege und Entwässerung müssen von den Mietern getragen werden. Der Mieter hat bei der Betriebskostenabrechnung das Recht, Einsicht in die entsprechenden Belege beim Vermieter zu nehmen. Treten beim Prüfen der Abrechnung Fragen auf, die der Vermieter nicht klären kann, oder fühlt man sich über den Tisch gezogen, lohnt sich ein Besuch beim Mieterbund. Dort wird geprüft, ob Inhalt und Aufbau der Betriebskostenabrechnung den Normen entsprechen. Viele Eigentümer sind jedoch gern bereit, Fragen aus dem Weg zu räumen. Klärende Gespräche über Treppenreinigung oder Rasenmähen ersparen häufig eine Menge Geld.
Beachtet werden sollte bei jeder Betriebsabrechnung auf jeden Fall, auf wessen Name diese Rechnung ausgestellt wurde. Sie muss auf den Namen des Vermieters laufen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist Klärung geboten. Viele Kosten kann man sich in Ruhe aufschlüsseln und nachvollziehen. Ratsam ist eine eingehende Prüfung in jedem Fall, da es durchaus vorkommen kann, dass dem Vermieter unbeabsichtigte Fehler in der Verteilung unterlaufen.
Die Software24.com GmbH entwickelt und vertreibt professionellen Softwaretools für die Immobilienwirtschaft. Bei unserer Hausverwaltungssoftware Win-CASA wurde besonderes Augenmerk auf eine einfach zu erstellende und für den Mieter verständliche Betriebskostenabrechnung gelegt.
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