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Infos zum Artikel
| Autor: |
Elke Lohre |
| Datum: |
24.02.2010 |
| Views: |
1283 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Spielplatz öffentlichen Einrichtungen schenken |
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Wer gerne einen Spielplatz öffentlichen Einrichtungen wie zum Beispiel einem Kindergarten schenken möchte, muss sich dabei genau über die Vorschriften informieren. Hier darf nur ein Spielturm DIN EN 1176 verwendet werden.
Nur dieser Spielturm DIN EN 1176 wurde durch den TÜV freigegeben um auf einem Spielplatz öffentlichen Einrichtungen und anderen Plätzen verwendet zu werden. Damit der Spielturm DIN EN 1176 nach dem Aufbau auch allen Anforderungen gerecht wird, muss er vor der ersten Benutzung von einem Sachverständigen abgenommen werden. Neben dem Spielturm DIN EN 1176 gibt es auch für alle anderen Spielgeräte die verschiedensten DIN Normen. Wenn dieser Spielplatz öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten zu Gute kommen soll, sollte man sich vor dem Kauf also ganz genau informieren, welche Anforderungen erfüllt werden müssen.
Am besten ist es dabei mit der Leiterin der Einrichtung zu sprechen, da diese die Vorschriften für die Spielgeräte ganz genau kennt. Auch für den privaten Gebrauch sollten Eltern beim Kauf von Spielgeräten auf diese Normen achten. So können auch im privaten Bereich schwere Unfälle auf Spielgeräten vermeiden werden. Damit die Spielgeräte auch immer sicher sind, ist es erforderlich diese vor jeder Benutzung auf eventuelle Schäden zu überprüfen. Sollte man etwas feststellen, müssen diese vor dem spielen unbedingt beseitigt werden.
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