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Infos zum Artikel
| Autor: |
EnerSan GbR |
| Datum: |
31.10.2009 |
| Views: |
1981 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis? |
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Seit dem 01. Oktober 2008 gibt es für millionen privater Immobilienbesitzer keine Wahlfreiheit mehr. Konnten sie sich zuvor noch zwischen Bedarfsausweis und dem günstigeren Verbrauchsausweis entscheiden, so ist dies seit Anfang Oktober 2008 vorbei. Aber der bedarfsbasierte Energieausweis ist längst nicht für alle bestehenden Gebäude zwingend erforderlich. In bestimmten Fällen ist ein Verbrauchsausweis ausreichend, dies richtet sich nach Alter und Größe des Gebäudes. Den exakteren Energiekennwert liefert allerdings stets der Bedarfsausweis. Aus diesem Grund wird er auch grundsätzlich von Experten und der Deutschen Energie Agentur empfohlen.
Um einen Energiebedarfsausweis ausstellen zu können, begutachtet ein Fachmann die Gebäudehülle und die gesamte Anlagentechnik. Dies ist notwendig, da bei einem Bedarfsausweis alle relevanten Daten des Gebäudes Berücksichtigung finden. Aus der Wärmedämmfähigkeit und der Anlagentechnik ergeben sich der Primärenergie- sowie der Jahresenergiebedarf. Aus den Ergebnissen lassen sich in Folge Ansätze für wirtschaftliche Modernisierungsmaßnahmen ableiten. Somit ist der Bedarfsausweis der Aussagekräftigere von beiden.
Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises werden lediglich die Abrechnungen der Heizkosten der letzten drei Jahre benötigt. Sie bilden die Grundlage und geben Aufschluss über den Energieverbrauch der Nutzer des Gebäudes. Das individuelle Heizverhalten der Bewohner trägt so maßgeblich zur Bewertung eines Gebäudes bei. Empfehlungen für Maßnahmen zur Modernisierung sind aufgrund der nicht bewerteten Anlagentechnik und Bausubstanz in diesem Fall nur bedingt möglich.
Ganz gleich ob nun ein Verbrauchausweis oder ein Bedarfsausweis erstellt werden soll, eine Begehung des Gebäudes durch den Aussteller ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Im Einzelfall kann sich eine solche Begehung jedoch erforderlich machen. Damit die Kosten gering gehalten werden können, darf auf fachlich gesicherte Erfahrungswerte zurückgegriffen werden.
Wann ist aber nun ein Energiebedarfsausweis und wann ein Energieverbrauchsausweis zulässig? Bereits bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude bieten laut Energieeinsparverordnung Grundlagen sowohl für einen Energiebedarfsausweis als auch für einen Energieverbrauchsausweis. Die EnEV sieht für beide Verfahren Berechnungsvorschriften vor. Der Energiebedarfsausweis muss ausgestellt werden, wenn es sich bei dem Gebäude um einen Neubau, eine modernisierte Immobilie sowie An- oder Ausbauten handelt.
Welche der beiden Varianten auch zu wählen ist, Eigentümer sollten besonders auf die Qualität des angebotenen Energieausweises achten. Die Deutsche Energie Agentur hat eigens hierfür das Dena-Gütesiegel entwickelt. Dies verlangt unter anderem eine vom geprüften Fachmann vor Ort durchgeführte intensive technische Analyse des Gebäudes. So kann gewährleistet werden, dass die Genauigkeit der Angaben sehr hoch und die Empfehlung für Modernisierungen besonders wirtschaftlich ausfallen. Kritikwürdig ist die Tatsache, dass sich Großvermieter wie Wohnungsbaugenossenschaften für einen Verbrauchsausweis entscheiden dürfen.
Dieser ist für den Vermieter zwar mit spürbar weniger Kosten verbunden, birgt allerdings die Gefahr, dass ein hoher Energieverbrauch den derzeitigen Mietern in die Schuhe geschoben wird.
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