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Autor: Petinheaven GbR
Datum: 27.08.2009
Views: 2007
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Die letzte Ehre unserer Vierbeiner

Haustiere sind für viele von uns andauernde Wegbegleiter. Doch was passiert mit unserem geleibten Freund eigentlich nach seinem Ableben? Leider endet häufig der letzte Weg in der Tierkörperbeseitigungsanalge.

Das Tierkrematorium bietet bestenfalls einen Kompromiss. Doch was spricht eigentlich gegen eine Beerdigung in einem Sarg wie bei uns Menschen auch? Tiersärge, passende online-angebote von z.B. Petinheaven, ermöglichen die Tierbestattung im eigenen Garten. Tiersärge wunderschöner Qualität und aus Echtholz ermöglichen einen würde- und ehrenvollen Abschied des eigenen Haustieres. So kann der Abschied auch im Kreise der Familie zelebriert werden. Doch ist es überhaupt erlaubt seinen Vierbeiner im eigenen Garten in einem Tiersarg beizusetzen? Kurz gesagt: Ja ist es. Entgegen vieler Gerüchte einiger Tierfriedhofbetreiber ist es erlaubt, wenn man sich an geringe Voschriften hält:
1. Auf Grundstücken, die sich in einem Wasserschutzgebiet befinden dürfen grundsätzlich keine Tierkörper begraben werden.
2. Die Tierkörper müssen min. 50 cm unter der Erdoberfläche vergraben werden.
3. Die Tierkörper dürfen nicht in der Nähe von öffentlichen Wegen vergraben werden.
Es steht also grundsätzlich der Tierbestattung im eigenem Garten nichts im Wege!
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