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Autor: Andreas Mettler
Datum: 24.06.2009
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Ein junges Rechtsgebiet – das IT Recht

Die Mühlen der Gesetzgebung mahlen langsam, das zeigt sich auch in dem Bereich IT Recht, das im Laufe seiner jungen Entwicklung bereits diverse Umfirmierungen erleben musste. So wurden die entsprechenden Gesetzestexte und Verordnungen in der Frühzeit als Computerrecht bezeichnet, später fand sich dann in der Fachliteratur der Begriff des EDV-Rechts, also den Rechtsnormen der elektronischen Datenverarbeitung. Da die Informationstechnologie diesen engen Rahmen sprengt, wurde der neue Begriff des Informationstechnologierechts eingeführt und wird bis heute überwiegend verwendet. In diesem Rechtsgebiet, das als Querschnittsgebiet definiert ist, da es verschiedene Rechtsbereiche streift und berührt, ist für laienhaftes Rechtsempfinden nur sehr wenig Raum, da anders als in anderen Gebieten der Jurisprudenz die Gesetze, Verordnungen und Urteile noch sehr jung sind, weswegen eine vergleichsweise höhere Rechtsunsicherheit besteht, mit allen Konsequenzen, in die ein juristischer Laie stolpern kann, die einem IT Fachanwalt jedoch auffallen. Was für einen Privatmann ggf. noch unkritisch sein mag, ist für einen Unternehmer fahrlässig und gefährlich, denn juristische Lücken in den AGB, den Vertragswerken oder der eigenen Webseite zu haben, kann teuer werden und im schlimmsten Fall weitergehende Konsequenzen bedingen, die neben viel Zeit und Nerven auch die Finanzen belasten und damit die finanzielle Basis der Unternehmung aushöhlen und damit gefährden können. Da ist es besser, effektiver und effizienter, sich im Vorfeld beraten zu lassen und die eigenen rechtskritischen Bereiche prüfen zu lassen, als später die Konsequenzen tragen zu müssen.

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