Unter dem Begriff „Gewerbe“ werden alle wirtschaftlichen Tätigkeiten zusammengefasst, die am Ende zur Erzielung eines Gewinns dienen. Im Allgemeinen unterscheidet man beim Gewerbe zwischen produzierendem (Industrie) und verarbeitendem Gewerbe (Handwerk). Dementsprechend muss beim Gewerbebau also darauf geachtet werden, ob es sich um ein produzierendes Gewerbe handelt oder aber um ein verarbeitendes, denn die Anforderung können da mitunter schon sehr unterschiedlich sein. Je nach Zweck werden beispielsweise größere oder aber kleinere Räume benötigt, je nachdem, mit welchen Waren, Materialien oder aber Produkten sich das Unternehmen beschäftigt. Bei der Bauweise gibt es die verschiedensten Möglichkeiten, von den ganz einfachen „Modellen“ in Fertigbauweise bis hin zu höchst individuellen Bauten, die mitunter auch nach umwelttechnischen Aspekten errichtet werden können. Hier kommt es sehr darauf an, wieviel Geld der Bauherr für den Bau investieren möchte, denn wie in vielen anderen Bereichen auch gibt es was das angeht beinahe keine Grenzen.
Die Ansprüche im Bereich Gewerbebau könnten unterschiedlicher nicht sein, denn wird zum Beispiel eine Werkshalle benötigt wird hier nach ganz anderen Kriterien gearbeitet als wenn das Gebäude „nur“ als Verkaufsraum dienen soll. Wird in den Räumen zum Beispielsweise gewerkelt, müssen obendrein noch Schallschutzanforderungen für die Fenster und Fassaden erfüllt werden. Weitere Bestimmungen kommen hinzu, wenn es sich beim Gewerbebau beispielsweise um Einkaufszentren handelt – immer dann wenn sich viele Menschen in diesen Gebäuden aufhalten, müssen besondere Sicherheitskriterien berücksichtigt werden.
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