Artikel veröffentlichen Meistgelesene Artikel Bestbewertete Artikel Artikel abonnieren

Infos zum Artikel
Autor: Axel Hilgenberg
Datum: 16.03.2007
Views: 1431
Bewertung
Unsere Leser bewerten diesen Artikel mit 2 von 5 Sternen
Bewertung des Artikels
Durchschnittlich 2 von 5
bei 11 Bewertung(en)

Südfrankreich - Immobilienkauf - SCI Gründung?

Die S.C.I. (« société cicile immobilière »), also die bürgerliche Immobiliengesellschaft, verfügt über eine Reihe von Eigenschaften, die ihre Gründung auch für Privatleute in der Form einer „S.C.I. familiale“ nützlich erscheinen lassen können. So ergibt sich beispielsweise aus dem Umstand, dass die Anteilscheine einer solchen Gesellschaft als bewegliche Vermögenswerte angesehen werden, die Möglichkeit gegebenenfalls als nachteilig empfundene Bestimmungen des französischen Erbrechtes zu umgehen, da bewegliche Vermögenswerte im Erbfall nach dem Recht in dem Land behandelt werden, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.
Diese Fragen und auch sonstige Fragen z.B. zu steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, sollten mit einem Notar oder einem versierten Anwalt besprochen werden.
Nur soviel zur Prozedur:
- Wählt man als Privatmann die Form der S.C.I familiale, so entgeht man der Unternehmenssteuer.
- 2 Personen (also z.B. die beiden Ehepartner) reichen zur Gründung aus.
- Die Anteile der Gesellschafter an der Gesellschaft entspricht im Regelfall dem Anteil des Kapitaleinsatzes für die erworbene Immobilie.
- Eine der Personen wird zum Geschäftsführer der S.C.I. („gérant“) bestimmt, der, falls er für diese Tätigkeit keine Besoldung erhält, keine Sozialabgaben zu bezahlen hat.
- Zu den Kosten der Gründung: Der Notar erhält ca. 450 bis 750 €, hinzu kommen ca. 450 € für Formalitäten.
- Die Gesellschaft hält einmal pro Jahr eine Hauptversammlung („assamblée générale“) ab.
- Die Buchführung beschränkt sich auf das Ausfüllen eines Formblattes. Sehr einfach, soweit die Immobilie selbst bewohnt wird und keine Einkünfte aus Vermietung vorliegen.
- Beim Verkauf fallen Registersteuern von 4,8% an.
Wir empfehlen, diese Angelegenheit mit einem Notar oder Anwalt zu behandeln. Die Notare geben hierzu im Rahmen ihrer Tätigkeit beim Erwerb einer Immobilie gerne Auskunft.

Weiteres zum Thema Immobilienkauf in Südfrankreich und Monaco können Sie unserem gleichnamigen ebook entnehmen, das Sie kostenlos über unsere Website www.frankreich-immobilien.de erhalten können.


ÜBER DEN AUTOR:
Dr. Axel Hilgenberg ist geschäftsführender Gesellschafter der Hilgenberg Immobilien GmbH, IVD, Düsseldorf, www.frankreich-immobilien.de,
die sich schwerpunktmäßig seit vielen Jahren mit der Vermittlung von Immobilien an der Côte d’Azur und in Monaco beschäftigt. Näheres zum Unternehmen, seiner Arbeitsweise und seinem Programm unter den obigen Internetadresse. Über diese Adressen können auch unsere kostenlose ebooks „Verkauf von Immobilien an der Côte d’Azur“ und „ Kauf von Immobilien in Südfrankreich und Monaco“ bezogen werden.

Top 5 Meistgelesen







 

Top 5 Bestbewertet










Copyright © 2006-2025 - stgp.org  |  Impressum | Datenschutz