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Autor: Dniize K.
Datum: 17.01.2008
Views: 2822
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Beiträge der Krankenkassen steigen

7,5 Millionen Versicherte müssen seit Jahresbeginn mehr für ihre Krankenversicherung zahlen. Denn 63 Krankenkassen haben zum Jahreswechsel ihre Beitragssätze erhöht. Wenn sie sich nicht für einen Wechsel ihrer Krankenversicherung entscheiden. Denn 17 Kassen haben ihre Beiträge auch gesenkt.
So zahlen Versicherte bei der Techniker Krankenkasse mit 13,8 Prozent nun 0,3 Prozentpunkte mehr als noch 2007, bei Securvita sogar 0,5 Prozent mehr. 15,8 Prozent zahlen seit Anfang dieses Jahres die Versicherten der AOK Mecklenburg-Vorpommern, welche die Beiträge um 0,8 Prozentpunkte erhöht hat. Die IKK Direkt erhöhte zwar um 0,4 Prozent, bleibt aber mit einem Beitragssatz von 12,4 Prozent dennoch relativ günstig. Auch viele Betriebskrankenkassen haben ihre Beiträge kräftig angezogen. Die City-BKK beispielsweise erhöhte zwar nur um 0,5 Prozent, verlangt nun allerdings einen Beitragssatz von satten 16 Prozent.
Aufgrund von Fusionen einzelner Krankenkassen, können rund 950000 Versicherte von gesunkenen Beiträgen profitieren. So sparen Mitglieder der AOK Thüringen, welche sich mit der AOK Sachsen zusammengeschlossen hat, nun 0,7 Prozent und zahlen einen Beitragssatz von 12,9. Auch bei der BKK AKS Aktive Krankenkasse zahlen sie seit Jahresbeginn 1 Prozentpunkt weniger.

Krankenkassenwechsel

Wollen sie nun durch den Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse sparen, haben sie zwei Möglichkeiten. Wenn sie mindestens 18 Monate bei ihrer Krankenkasse versichert waren, können sie mit einer ordentlichen Kündigung zum Ende des übernächsten Kalendermonats die Mitgliedschaft beenden. Dann sind sie wieder 18 Monate an ihre neue Krankenkasse gebunden. Im Falle von Beitragserhöhungen können sie allerdings innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Änderungen von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
Ein Wechsel zwischen den Krankenkassen ist recht unkompliziert möglich, denn jede gesetzliche Krankenkasse, die ihre Dienste bundesweit bzw. in ihrem Bundesland anbietet ist dazu verpflichtet, sie aufzunehmen. Dies gilt nicht für die privaten Krankenversicherungen. Sie reichen ihre Kündigung zwei Monate vor ihrem Austritt schriftlich bei ihrem Versicherer ein. Die erhaltene Kündigungsbestätigung legen sie dann bei ihrer neuen Krankenkasse vor und sie erhalten eine neue Mitgliedsbescheinigung, welche dem Arbeitgeber bzw. Rententräger innerhalb der Kündigungsfrist vorgelegt werden muss. Sollte es bei der Anmeldung Probleme geben, stehen sie nie ohne Krankenversicherung da. Sie bleiben als Pflichtversicherer dann weiter bei ihrer alten Kasse versichert.
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