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Infos zum Artikel
Autor: |
Torsten Breitag |
Datum: |
15.12.2007 |
Views: |
1751 |
Bewertung
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Bewertung des Artikels Durchschnittlich 2 von 5 bei 11 Bewertung(en) |
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Staatlich geförderte Baufinanzierung? |
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Die Eigenheimzulage wurde bereits abgeschaft, die Wohnungsbauprämie steht seit Jahren auf der Kippe. Schon seit langem war der Ersatz durch das Wohn Riester Gesetz geplant, jedoch erst vor kurzem konnten sich die Koalitionsparteien auf einen Entwurf einigen.
Die zukünftige staatliche Förderung bei der Baufinanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum wird Mitte 2008 kommen, einige Eckpunkte sind bereits heute bekannt.
So sollen beispielsweise Riester Förderungen in Zukunft auch zur Tilgung von Darlehen eingesetzt werden können. Die Entnahme von Guthaben aus einem Riester Vertrag soll bis zu 75 % des Vertragsguthabens möglich sein. Anders als bei den bisherigen Regelungen zur modifizierten Entnahme ist jedoch keine Rückzahlungsverpflichtung vorgesehen.
Problematisch könnte die Besteuerung werden. Aufwendungen zur staatlich geförderten Altersvorsorge mit der Riester Rente sind in der Ansparphase steuerbegünstigt. In der Auszahlungsphase werden sie jedoch voll besteuert. Zur Zeit ist daher die Führung eines rechnerischen Extrakontos bei der Entnahme geplant, von dem aus bei Rentenbeginn dann eine Besteuerung in Raten oder wahlweise zu 75 % als Einmalzahlung stattfinden soll.
Es bleibt abzuwarten wie genau das Gesetzt aussehen wird, auch wenn es rückwirkend zum Jahresbeginn 2008 gelten soll. Wenn jedoch langfristig bereits eine Entnahme aus dem eigenen Riester Vertrag geplant ist, empfiehlt sich insbesondere ein Riester Banksparplan. Die Variante Riester Rentenversicherung oder Riester Rente Fondssparplan kann bei vorzeitigem Ausstieg oder Entnahme zu Verlusten führen.
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