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Autor: Dniize K.
Datum: 18.11.2007
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Krankenkassenwechsel - was zu beachten ist

Nach einer mindestens 18 Monate langen Mitgliedschaft in ihrer Krankenkasse, können sie mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten ihre Kündigung schriftlich einreichen (ordentliche Kündigung). Diese Bindungsfrist läuft auch beim Wechsel des Arbeitgebers oder bei Fusion ihrer Krankenkasse weiter. Nach dem Krankenkassenwechsel sind Versicherte dann wieder 18 Monate an die neue Krankenkasse gebunden. Dies gilt allerdings nur, sofern die Kasse weder Beitragssätze erhöht noch Leistungen kürzt. In diesem Fall wird eine außerordentliche Kündigung (Sonderkündigung) möglich. Diese Kündigungsmöglichkeit kann allerdings nur innerhalb der ersten zwei Monate nach Inkrafttreten z. B. der Beitragserhöhung wahrgenommen werden.

Wie funktioniert der Wechsel?

Sie können recht unkompliziert zwischen den gesetzlichen Krankenkassen wechseln. Dabei ist jede Krankenkasse, die ihre Dienste bundesweit bzw. in Ihrem Bundesland anbietet, verpflichtet Sie anzunehmen, im Gegensatz zu den privaten Krankenkassen. Haben Sie die Kündigung bei Ihrer Krankenkasse zwei Monate vor dem Austritt eingereicht (ein formloser Brief genügt), muss der Versicherer Ihnen dies innerhalb von 14 Tagen bestätigen. Diese Kündigungsbestätigung muss dann bei der neuen Versicherung vorgelegt werden, um dort aufgenommen zu werden. Ihr neuer Versicherer wird Ihnen dann sofort eine neue Mitgliedsbescheinigung ausstellen, welche dem Arbeitgeber bzw. dem Rententräger vorgelegt werden muss. Sollte die Anmeldung einmal nicht reibungslos ablaufen, sind sie als Pflichtversicherter trotzdem bei ihrer ehemaligen Krankenkasse weiter versichert.

Wechsel gesetzlich/privat versichert

Die meisten Menschen sind gesetzlich verpflichtet, Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein. Nur Freiberufler, Studenten, Beamte und Arbeitnehmer, deren Gehalt eine bestimmte jährlich festgelegte Höhe (3975€/Monat) übersteigt, können zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung wählen. Beamte und Selbstständige könnten auch völlig auf eine Krankenversicherung verzichten.
Ein Wechsel zwischen privaten Krankenkassen ist meist nicht sinnvoll, da Altersrücklagen nicht mit übernommen werden können. Diese gehen ebenfalls verloren, wenn Sie zurück in eine gesetzliche Kasse wechseln wollen. Dies ist auch erst dann möglich, wenn sie nachweisen können, dass Ihr Gehalt ein Jahr lang unter 3975€ im Monat lag. Bei Arbeitslosigkeit werden Sie automatisch gesetzlich versichert. Ab einem Alter von 55 Jahren ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung auch bei Arbeitslosigkeit oder sinkendem Einkommen nicht möglich.


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