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Autor: Grundrissezeichnen
Datum: 16.01.2013
Views: 1846
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Haus planen - der erste Schritt zum Hausbau

Ist die Konstruktion eines Gebäudes geplant, ist zuallererst zu klären, welchen Kostenrahmen das Bauprojekt aufweisen kann. Schon hier kommt man ohne Hausplanung nicht weiter.
Vom Baugrundstück hängt es ab, welche Größenordnung der Baukörper haben darf. Eine Grundstück ist teuer und wird in stadtnahen Wohngebieten in eher kleine Parzellen zerschnitten, so dass Hausbauer nach Möglichkeit günstig Bauparzellen erwerben können. Um zu ermitteln, wie die Bauparzelle bestmöglich genutzt werden kann, wie der Gestehungspreis des Gebäudes sein wird, sind die Detailinformationen aus den Grundrissen des Hausplaners nötig.

Beim Amt für Bauen und Genehmigen wird man die Kennzahlen erhalten, die beim Bau auf der bezeichneten Fläche zu beachten sind, zum Beispiel die Grundflächenzahl. Sind 2-geschossige Wohngebäude zugelassen; sind Bungalows geduldet; welche Dachtypen wären erlaubt; wo hat der Neubau auf dem Anwesen zu stehen (Abstände); wie groß darf das geplante Wohnhaus sein.. diese Fragen sind beim Bauamt zu klären. Aus der Grundrissplanung, die den Vorgaben des Bauamtes folgen wird, wird ersichtlich werden, welcher Spielraum für Variationen des Gebäudes bestehen. Wie weit kann die Hausbreite angepasst werden, könnte man eine Terrasse bauen etc.

Der Baupreis kann nur sachgemäß kalkuliert werden, wenn detailliertes Material in Form eines Hausbau-Planes vorliegt. Damit ist nicht gemeint, daß das zu bauende Wohnhaus bereits bis auf das kleinste Jota fertiggeplant sein muss. Änderungen ergeben sich bis zur Fertigstellung des Gebäudes immer wieder. Aber:

- fachgerechte Planungsunterlagen werden in der Regel zur Abgabe eines Preisangebotes durch eine Handwerksfirma führen

- fachgerechte Planungsunterlagen beinhalten unerlässliche Kennzahlen, die von den jeweiligen Baubetrieben nicht mehr auskalkuliert werden. Das erspart Arbeitsstunden und ist weniger Fehler behaftet.

- wenn sich darauffolgend an der Hausplanung noch etwas ändert, kann der Bauherr auf der Basis der vorhandenen Bauangebote stimmig nachverhandeln.

Kosten-Besonderheiten entstehen schon allein durch die Bauart des Hauses. Bei übereinstimmender Wohn-Fläche sind zweigeschossige Gebäude bspw. günstiger in der Erstellung als 1-geschossige Häuser. Das kommt daher, daß ein eingeschossiges Haus (Bungalow) bei übereinstimmender Wohnfläche einen größeren sogenannten umbauten Raum aufweist.

Diese wesentlichen Kennziffern sind mit Hilfe der Grundrissplanung leicht zu ermitteln.
Eine Information hier: Haus planen; ein Artikel von http://www.grundrissezeichnen.com/hausplaner-grundrissplaner/.

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