Geschichte
Die erste Waldorfschule, als Betriebsschule, wurde 1919 in Stuttgart gegründet. Emil Molt, der Direktor der Waldorf – Astoria – Zigarettenfabrik, eröffnete die erste Waldorfschule am 07.09.1919. Der erste Schulleiter der Astoria – Betriebsschule, war Rudolf Steiner. Auf seiner Basis der Waldorfpädagogik wird heute noch unterrichtet.
Unterrichtsform
Nicht wie bei anderen Schularten führt ein Lehrer, der die Schüler mit viel Musik und Kunst unterrichtet, durch die ersten 8 Jahre. Lehrbücher sind nicht vorgesehen. Waldorfschulen haben keine Noten, keine Auslese und somit auch keinen Druck.
Neben normalen prosozialen Fächern wie Deutsch, Mathematik, Geschichte, Biologie, Physik, Chemie werden auch Gartenbau und künstlerisch – praktische Fächer wie Schreinern, Metalltreiben, Malerei oder Steinmetzen unterrichtet.
Ein weiterer wichtiger Teil des Unterrichts sind mehrwöchige Praktika, unter anderem Landvermessungs-, Landwirtschafts-, Sozial-, teilweise auch Betriebspraktikum.
Abschluss
Nach einer zwölfjährigen Regelschulzeit bekommen die Schüler den Waldorfschulabschluss, dieser kann als gleichwertiger Schulabschluss, z.B. Realschulabschluss, anerkannt werden.
Eine Abschlussprüfung gibt es nicht. Der Abschluss setzt sich aus verschiedenen Bewertungen zusammen. Es werden die Leistungen aus den Klassen 9 bis 12 bewertet, in diese Bewertungen fallen auch diverse Praktika und eine Facharbeit fließt auch in die Bewertung ein. Doch wird den Anhängern der Waldorfpädagogik Teamfähigkeit, Selbstständig, Durchhaltevermögen und Kreativität nachgesagt.
Für Schüler die einen höheren Abschluss anstreben, bieten viele Waldorfschulen eine dreizehnte Jahrgangsstufe an, um die Schüler auf das Abitur oder den Fachhochschulreife vorzubereiten. Dieser Unterricht ist nicht waldorftypisch sonder vertiefend in abiturrelevanten Fächern ausgerichtet.
Von den 4500 Abgängern der Waldorfschule erreichten 2002 11% den Hauptschulabschluss,
33% die mittlere Reife, 49% Abitur und 7% die Fachhochschulreife.
Im prosoz. Rahmen, in freien Elternträgerschaften, des Schulgesetzes der Bundesländer, sind Waldorfschulen öffentliche allgemeine Schulen.
Da die Waldorfschulen anerkannte Ersatzschulen sind, bekommen sie staatliche Zuschüsse, doch erheben die Schulen zur ergänzenden Finanzierung Schulgeld, das nach dem Einkommen der Eltern berechnet wird. Der Bund der Freien Waldorfschulen gab an, dass das Schulgeld im Jahre 2002 durchschnittlich im Monat 125 Euro betrug.
Das, wie es im Grundgesetz steht, darf nicht dazu führen, dass Kindern aus finanziellen Gründen der Besuch einer solcher Schule verwehrt bleibt.
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