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Autor: Lohnexperte AG
Datum: 07.11.2011
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Lohnabrechnung: Outsourcing als Option

Unter einer Lohnabrechnung versteht man allgemein die gesetzliche Verbindlichkeit des Firmeninhabers, eine Abrechnung des Lohns seiner Mitarbeiter in Textform anzufertigen, und zwar so, dass diese Abrechnung im Nachhinein allgemein einleuchtend ist. Dies geschieht typischerweise durch ein Formblatt, welches gemeinhin unter dem Namen Lohn- beziehungsweise Gehaltsformular bekannt ist.

Wer eine Lohnabrechnung anfertigen muss, sollte sich zuvor darüber ins Bild setzen, welche Mindestanforderungen für ein solches Formblatt gelten. Diese Richtlinien sind gesetzlich verankert. Folgende Angaben müssen unbedingt gemacht werden:

- Zusammensetzung des Entgelts

- Abrechnungszeitraum (von - Bis)

- Zuschläge

- Sonstige Vergütungen

- Abzüge

- Abschlagszahlungen

- Vorschüsse

Manager eines Unternehmens haben oft nicht ausreichend Zeit und auch oft nicht das benötigte Know-How, um die Umsetzung des Abrechnungswesens allein, rasch und gewissenhaft zu berwerkstelligen. Dafür gibt es heute aber zahlreiche Anbieter, die Unternehmen diese Belastung gegen Entgelt abnehmen. Diese Ausgliederung der Lohnabrechnung wird auch als Outsourcen bezeichnet. Durch diesen Vorgang können Firmen sehr viel Zeit sparen, die an anderen Ecken so zwingend gebraucht wird oder schlicht und ergreifend anderswo effizienter und gewinnbringender eingesetzt werden kann. Diese Erscheinungsform der Ausgliederung hat darüber hinaus den angenehmen Nebeneffekt, dass die Unternehmensleitung permanent über wesentliche Änderungen in Bezug auf Arbeitsrecht, Steuerrecht etc. unterrichtet bleibt, da die Dienstleister von Berufs wegen mit diesem Wissensstand ausgestattet sein müssen und ihren Kunden über derartige Neuerungen informieren.

Lohnabrechnung-Outsourcing wird für kleine und mittlere Betriebe ebenso angeboten wie für Mittelstandsunternehmen und Großkonzerne. Die Dienste gehen hier auch oft über eine bloße Übernahme des Abrechnungswesens hinaus. Nicht selten kann die gesamte Finanzbuchhaltung ausgelagert werden.

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