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Autor: C.Wurtmann
Datum: 20.10.2011
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Lohnabrechnung: Outsourcing für Unternehmer

Unter einer Lohnabrechnung versteht man allgemein die berechtigte Pflicht des Unternehmensleiters, eine Abrechnung des Einkommens seiner Arbeitnehmer in Textform anzufertigen, und zwar auf diese Weise, dass diese Abrechnung nachträglich allgemein verstehbar ist. Dies passiert im Normalfall durch ein Formular, welches allgemein unter dem Begriff Lohn- beziehungsweise Gehaltsformular bekannt ist.

Zur Erstellung einer Lohnabrechnung gehört die rigorose Einhaltung bestimmter Mindestangaben. Dazu gehören beispielsweise der Abrechnungszeitraum, Abschlagszahlungen und Vorschüsse, Angabe sonstiger Vergütungen und die allgemeine Zusammensetzung des Arbeitssalairs.

Da es für Geschäftsinhaber oft sehr leidig und langwierig ist, sich mit der notwendigen Arbeit der Lohnabrechnung zu beschäftigen, haben sich viele Dienstleister auf exakt diese Klasse von Tätigkeit spezialisiert, so dass heutzutage die Option besteht, den Abrechnungsablauf zu "outsourcen" (zu deutsch: auszulagern). Die Übermittlung dieser Sorte von Arbeiten an profilierte Finanzexperten, die über das erforderliche Know-How verfügen und obendrein laufend über aktuelle Gesetzesveränderungen und rechtliche Neuerungen im Bilde sind, kann einem Unternehmen beziehungsweise Unternehmensleitern eine wertvolle Unterstützung im Geschäftsalltag sein. Durch das Outsourcing der Lohnabrechnung kann kostbare Zeit eingespart werden, die dann wiederum vernünftig für das Kerngeschäft genutzt werden kann. Darüber hinaus wird der Kunde vom Versender selbstständig über wichtige Änderungen in der Gesetzgebung gebrieft und muss sich nicht selbst um die Beschaffung derartiger Informationen bemühen.
Lohnabrechnung-Outsourcing wird für kleine und mittlere Unternehmen genauso angeboten wie für Mittelstandsunternehmen und Großkonzerne. Die Dienste gehen hier auch oft über eine bloße Übernahme des Abrechnungswesens hinaus. Nicht selten kann die gesamte Geschäftsbuchhaltung ausgelagert werden.

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