Artikel veröffentlichen Meistgelesene Artikel Bestbewertete Artikel Artikel abonnieren

Infos zum Artikel
Autor: Linus Paul
Datum: 15.12.2010
Views: 3221
Bewertung
Bisher nicht bewertet
Bewertung des Artikels
Durchschnittlich 0 von 5
bei 0 Bewertung(en)

Repräsentationskosten

Als Repräsentationskosten zählen alle Aufwendungen die einem Unternehmen bzw. Kaufmann im Rahmen der Repräsentation seines Unternehmens gegenüber der Öffentlichkeit oder potenziellen Geschäftspartnern entstehen.

Repräsentationskosten können Kosten der Bewirtung oder Ausstattungen von Geschäftsräumen darstellen wenn diese keine Kosten der privaten Lebensführung darstellen. Diese Abgrenzung zwischen Präsentationskosten und Kosten der privaten Lebensführung muss dabei im Einzelfall unter Beachtung der Angemessenheit der Aufwendung erfolgen. Im Rahmen der Kosten für Bewirtung können Kosten für Speisen, Getränke, Tabakwaren, Garderobengebühren etc. zu 70 Prozent als Betriebskosten angesetzt werden.

Die Kosten die für Getränke, Kekse, Mineralwasser etc. in den Geschäftsräumen anfallen stellen Annehmlichkeiten, die zu 100 Prozent von der Steuer abzusetzen sind, dar. Auch Dekoartikel und Blumen für die Geschäftsräume können zu 100 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Welche Kosten als Repräsentationskosten gelten und als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, ist bei der Erstellung von dem Businessplan zu berücksichtigen.

Werden Repräsentationskosten im Rahmen der Steuerprüfung durch das Finanzamt nachträglich den Kosten der privaten Lebensführung zugeordnet kann sich daraus eine nicht unerhebliche Steuernachzahlung ergeben.
.

Top 5 Meistgelesen







 

Top 5 Bestbewertet










Copyright © 2006-2024 - stgp.org  |  Impressum | Datenschutz