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Autor: Max Neugebauer
Datum: 15.12.2010
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Verkehrsrechtsschutz – Ja oder nein!

Die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist zwingend vorgeschrieben, somit Pflicht für jeden Autofahrer. Bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung ist das anders, denn es ist jedem selbst überlassen, ob er für sich eine solche Versicherung abschließen möchte oder nicht. Bei der Haftpflichtversicherung übernimmt der Versicherer zwar die Kosten im Streitfall, jedoch nur dann, wenn der Versicherte diese Kosten zu tragen hat. Bei der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen allerdings, ist man mit Verkehrsrechtsschutz besser bedient. Die Verwicklung in einen Autounfall geschieht oftmals schneller als man denkt. Egal, ob man nun selbst der Autofahrer ist, der Beifahrer oder gar ein Fußgänger. Man muss nicht einmal selbst schuld sein an einem Verkehrsdelikt. Die meisten Verkehrsrechtsstreitfälle sind kompliziert und dauern lange Zeit an, bis eine Lösung gefunden wird.

Verkehrsrechtsschutz auch im Ausland

Ein Verkehrsunfall ist eine Sache, doch im Ausland kommen sprachliche Barrieren sowie die unterschiedliche Rechtslage noch hinzu. Verkehrsrechtsschutz ist für diejenigen, die oft ins Ausland reisen, sehr sinnvoll. Denn bekanntermaßen sind gerade die Unfälle im Ausland mit hohen Kosten verbunden. Die Verträge für Verkehrsrechtsschutz weichen in der Regel voneinander ab. In der Höhe der Prämien sowie bei den Leistungen zeigen sich die Unterschiede. Die Konditionen sollten daher immer sorgfältig geprüft werden. Denn gerade im Ausland ist hundertprozentiger Rechtsschutz enorm wichtig.

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