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Autor: Felix Bruegemann
Datum: 22.12.2009
Views: 2838
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Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit

In Arbeitsverträgen können kapazitätsorientierte variable Arbeitszeiten vereinbart werden. Bei kapazitätsorientierten variablen Arbeitszeiten spricht man auch von Kapovaz. Dabei handelt es ich um eine Vereinbarung, die zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen wird. Der Arbeitnehmer willigt ein, seine Arbeitskraft nach der Auftragslage anzubieten. Hat also der Arbeitsgeber keine Arbeit für den Arbeitnehmer, muss dieser zu Hause bleiben. Ein Kapovaz Vertrag ist gesetzlich geregelt in § 12 im TzBfG, dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Allerdings sollte man bei Kapovaz Arbeitsverträgen, sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer über die Rechte und Pflichten im Klaren sein. Der Arbeitgeber muss z.B. 4 Tage vor Beginn der Arbeit ankündigen, wenn der Arbeitnehmer nicht wie normal arbeiten soll. Bei der Gestaltung von Kapovaz Verträgen, sollte man unbedingt einen Fachman konsultieren, aber auch der Arbeitnehmer sollte sich über seine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer von einem Fachman beraten lassen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann bei der Gestaltung eines Kapovaz Vertrags helfen sich rechtlich abzusichern. Sowohl die Folgen für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer sind nicht zu vernachlässigen.

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