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Autor: Andreas Mettler
Datum: 04.11.2014
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Die berühmte Steuersünder-CD

Schon seit vielen Jahren wird die CD totgesagt und totgeschrieben. Sie wurde Mitte der 1980er Jahre eingeführt und war damals ein Datenträger von unglaublicher Größe. Während sich der Arbeitsspeicher beliebter Heimcomputer noch im Kilobyte-Bereich bewegte, konnte die CD knapp 800 Megabyte speichern. Gerade junge Menschen speichern heute weder Daten, noch Musik auf einer CD. Die stete musikalische Begleitung kommt entweder direkt von der Festplatte oder wird von der Cloud über das Internet gestreamt. Doch wenn wir den Medien glauben schenken wollen, dann kommt die CD in einem ganz besonders delikaten Zusammenhang immer wieder groß zur Geltung: Und zwar als Datenträger für die Namen von Steuersündern. Das ist interessant, man könnte diese Daten sicherlich auch auf einem anderen Datenträger, wie einer Blue-Ray Disc oder einer DVD oder gar einem USB-Stick speichern.

Ja, theoretisch könnte man sie sogar über das Internet übertragen. Wie kommt es aber, dass man immer von einer Steuersünder-CD spricht? Vielleicht ist in diesem Kontext mehr das Konzept der Weitergabe von Steuersünder-Daten gemeint als tatsächlich der Datenträger. In den Nachrichten wird immer ein glänzender CD-Rohling eingeblendet, spricht man von der Übergabe von Namen und Daten von Menschen, die auf illegale Weise versucht haben, ihre Steuern zu sparen. Würden die Daten über das Internet übertragen, so könnte man dies nicht gleichermaßen gut illustrieren. Jeder Beobachter der aktuellen Nachrichten weiß sofort wovon man spricht, wenn der Begriff der „Steuer CD“ erwähnt wird. Und wer weiß? Vielleicht wird man auch in vielen Jahren noch von einer Stuersünder-CD sprechen, auch wenn der Datenträger an sich kaum mehr genutzt wird? Wer in diesem Lande steuerpflichtig ist, sollte darauf achten, niemals in einer solchen Datensammlung vertreten zu sein. Wer sich genau informieren möchte, wo die Grenzen des legalen Steuersparens enden und wie selbst wieder zu dieser zurückkehrt, falls sie einmal bewusst oder auch unbewusst übertreten worden sein sollte, der kann sich an Rechtsanwalt Hildebrandt aus Berlin und die Website www.steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de wenden.

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