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Autor: Sachverständigenbüro Roland Lang
Datum: 28.03.2014
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Bauschäden, Baumangel

Mit der Frage, wie sich der Begriff Bauschaden definieren läßt, haben sich mehrere Autoren in der Fachliteratur der letzten zehn Jahre beschäftigt. Einige Auffassungen sollen im folgenden skizziert werden. Bauschäden sind auf Baufehler zurückzuführen, auf jeden Fall auf „andere Ursachen als normalen Verschleiß oder zeitgerechte Verwitterung. Den Versuch, Bauschäden zu definieren als solche Schäden, die „bei sachgerechter Konstruktion, Technik und Materialauswahl hätten vermieden werden können“;, hält Frommes für nicht praktikabel, weil die Wahl der Baustoffe und ihrer Qualität auch vom Geldbeutel des Bauherrn abhänge.

Der Jurist kennt den Begriff Bauschaden nicht; er kennt nur die Begriffe Mangel des Werks und Bauwerksmangel.Nach dem Werkvertragsrecht des BGB hat der Unternehmer seine Werkleistung so herzustellen, daß diese die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern (§ 633 Abs. 1 BGB). Hieraus läßt sich folgende Definition ableiten:

Ein Bauwerksmangel ist das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft einer Werkleistung oder ein Fehler, der den Wert oder die Tauglichkeit einer Werkleistung zu dem gewöhnlichen oder zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufhebt oder mindert.

Hier muß kurz auf den Bezug von Mangel und Schaden eingegangen werden. Rechtlich besteht zwischen Mangel und Schaden eine wesentliche Verschiedenheit. Ein Mangel haftet einer Sache an; nur einer Person kann ein Schaden zugefügt werden: Schaden ist jeder Nachteil, den eine natürliche oder juristische Person selbst oder an einem ihrer Güter durch ein bestimmtes Ereignis erleidet. Im weiteren Sinn kann ein Schaden auch einer Vielzahl von Personen entstehen (z.B. volkswirtschaftlicher Schaden). Nach dem weitesten Verständnis wird der Schaden mit dem Mangel gleich gesetzt.

http://www.bausachverstaendiger-lang.de
http://www.sachverstaendiger-lang.de.

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