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Autor: Christian Rogalewicz
Datum: 10.11.2013
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Zahlt die Kfz-Versicherung bei fehlenden Winterreifen?

Nutzen Sie Ihr Fahrzeug auch bei Schnee und Eis, sollen Sie Reifen gemäß den Witterungsverhältnissen befestigen. Im eigenen Interesse sollte man deswegen zum Wintereintritt das eigene Kraftfahrzeug mit den nötigen Reifen ausrüsten. Das gilt ebenso bei bloß kurzen Stadtfahrten! Die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung ermitteln andernfalls ein Bußgeld, was allerdings noch schlimmer ist, die Assekuranz vermag u. U. auch die Leistung kürzen oder gar zurückstellen. Im nachfolgenden Beitrag informiert das Internetportal Compare-Kfz.de was für die Versicherunggesellschaft zu beachten ist.

Muss man in der kalten Jahreszeit auf deutschen Straßen Winterreifen montiert haben?

Eine allgemeine Pflicht für die Verwendung von Winterreifen gibt es nicht. Über die Straßenverkehrs-Ordnung ist einzig bestimmt, dass motorisierte Fahrzeuge unter Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Matsch- und Schneereifen auf Achse sein sollen. Die Bereifung muss der Witterung angebracht sein, eine allgemeine Zeitvorgabe wie auch zum Teil in anderen europäischen Nachbarländern gibt es keinesfalls. Die Reifen mit der Matsch und Schnee Kennzeichnung oder auch Schneeflocken-Markierung, bieten ein spezielles Gummi-Profil, das bei eisigen Straßen für vielmehr Haltung sorgt. Sowohl für Winter- als auch Sommerreifen ist die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm zu berücksichtigen. Bei jedem Winterreifen raten Fachleute zu mindestens 4 mm obendrein ein maximales Alter von höchstens 6 Jahren. Danach ist der montierte Reifenbelag Reifengummi häufig zu hart geworden und unbrauchbar.

Fahrten ferner der deutschen Grenzen hinaus ist jedoch besondere Vorsicht notwendig, weil diverse Nachbarländer eine "echte" Verpflichtung für Winterreifen haben! Alleinig das Fehlen der entsprechenden Winterreifen mag zumal hier zu deutlich höheren Bußgeldern führen, erfolgt eine verschuldete Schädigung wird es häufig aufwendig und teuer! Welche Vorgaben verfügen unsere Nachbarländer? Zum Teil ist diese wirklich verschiedenartig, man sollte sich jederzeit im Voraus vor Fahrt- oder Urlaubsbeginn schlaumachen. Beiliegend ein Überblick zu den unmittelbaren Nachbarländern.

• Frankreich: Winterreifen können anhand Verkehrsschilder angeordnet werden.
• Italien: Winterreifen können durch Verkehrsschilder angeordnet werden.
• Luxemburg: Winterreifen sind pflicht bei winterlichen Verhältnissen.
• Österreich: generelle Winterreifenpflicht. Bußgelder von bis zu 5.000 Euro!
• Tschechien: Winterreifenpflicht bei geschlossener Eis- und Schneedecke.

Erstattet eine Kraftfahrzeug-Versicherung, sofern ein Schaden verursacht wird ohne Winterreifen?

Initiieren Sie ein Schaden auf winterlichen Straßen, wird die Assekuranz genau prüfen, ob dieses Ereignis bei besserer Bereifung hätte abgewendet werden können. Kommt die Versicherungsgesellschaft zu dem Schluss, dass Winterreifen erforderlich gewesen sind, kann der Vorbehalt der groben Fahrlässigkeit erhoben werden. Folglich unterstellt der Versicherer, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, da jedem begreiflich gewesen ist, das bei diesen Straßenverhältnissen die richtige Bereifung geboten gewesen wäre.

Wird der Haftpflichtschaden an die Gegenseite bezahlt?
Einleuchtend ist, dass ein Geschädigter nichts dafür kann, das der Urheber keine Winterreifen montiert hat, folglich wird eine Versicherungsgesellschaft hierfür immer bezahlen. Dennoch die Versicherungsgesellschaft kann u. U. einen Rückgriff beim Verursacher (Kunden) nehmen und sich die Zahlung zurückholen!

Was ist mit eigenen Schäden (z. B. Vollkasko)?

Liegt ein Kaskoschaden vor und die Versicherung erhebt den Einwand der groben Fahrlässigkeit, wird diese einen Kaskoschaden getreu der sogenannten Quotenregelung abgelten. Das mag eine Anteilige oder auch keine Leistung der Versicherung auslösen. Durch ein bisschen Glück hat man einen guten Vertrag bei der Versicherung in welchen abgemacht ist, dass die Versicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Gleichwohl, auch da gibt es unglücklicherweise Tarife die Winterreifen ausdrücklich ausschließen.

Will Ihre Versicherung wegen fehlenden Winterreifen einen Schaden nicht bezahlten oder verlangt einen Regress von Ihnen. Das Internetportal Compare-Versicherung.de bietet im Rahmen einer Schadenhilfe eine besonderen Services welcher gratis ist. Unter Umständen eine sinnvolle Lösung da hier von Fachleuten geholfen wird.

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