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Autor: Tim Schieferstein, VSP Financial Services GmbH
Datum: 04.10.2007
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Abgeltungssteuer auf Wertsteigerungen

Die Abgeltungssteuer, die am 01.01.2009 eingeführt wird, regelt künftig die Besteuerung von Zins- und Dividendenerträgen sowie Veräußerungsgewinnen. Waren letztere nach einer Haltedauer der Wertpapiere von wenigstens einem Jahr komplett steuerfrei, entfällt diese Sonderbehandlung. Veräußerungsgewinne müssen in jedem Fall versteuert werden.

Hierbei ist es auch unerheblich, warum diese Wertsteigerungen erzielt wurden. Generell kann man bei längeren Haltedauern aufgrund eines gewissen Inflationsschutzes bei Aktien und Investmentfonds von inflationsbedingten Wertsteigerungen ausgehen. Diese Wertsteigerungen werden auch nominale Wertsteigerungen genannt. Der Inflationsschutz der Aktien liegt darin begründet, dass auch Betriebsvermögen und Waren des Unternehmens durch die Inflation an Wert gewinnen. Von einer Inflation spricht man, wenn das Preisniveau eines Wirtschaftsraumes (Bsp. Deutschland, Europa) stetig steigt. Real ist die Inflation eine Geldentwertung, denn für die gleichen Waren muss dann ein höherer Preis bezahlt werden. Über das Preisniveau in Europa wacht die Europäische Zentralbank. Sie ist bestrebt, die Inflation unter zwei Prozent pro Jahr zu halten. Dieses Ziel wird durch die Steuerung der vorhandenen Geldmenge erreicht. In Europa wurde dieses Ziel in den letzten Jahren erreicht, die Inflation lag hier zwischen 1,7-1,9%, wobei einige Länder dieses Niveau über- oder unterschritten.
Im Gegensatz zu nominalen, also inflationsbedingten, Wertsteigerungen gibt es die realen Wertsteigerungen, die durch eine Erhöhung der Produktion oder durch Erreichen der vorgegebenen Zahlen erzielt wurden.
Eine Unterscheidung von nominalen und realen Wertsteigerungen wurde auch im bisherigen Recht nicht vorgenommen, daher bedeutet die Einführung der Abgeltungssteuer in diesem Bereich keine Änderung.

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