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Autor: Sebastian Wachs
Datum: 18.10.2012
Views: 2335
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Abmahnung und das Vorgehen dazu?

Wenn man zum Beispiel eine Abmahnung von Abmahnung K+K bekommt, hat man zwei verschiedenen Optionen zu reagieren. Zunächst zu den ersten beiden: Entweder, man erkennt die Schuld uneingeschränkt an und bezahlt einfach den geforderten Betrag oder man steckt den Kopf in den Sand und hofft, dass nie wieder ein Brief kommt. Beide Arten sind nicht empfehlenswert. Denn wer eine Abmahnung bekommen hat, sollte zunächst einmal nachdenken, ob er die Straftat tatsächlich begangen hat. Im ersten Fall wird üblicherweise zu viel gezahlt. Durch eine gute Beratung eines auf den Sachverhalt spezialisierten Anwalts sind die Kosten deutlich zu senken. Im zweiten Fall hat man nur Erfolg, wenn die gestellten Forderungen ungerechtfertigt sind. Ob dies wirklich so ist kann wiederum nur ein Anwalt beurteilen. Unbedingt empfehlenswert ist, wenn man mit einem Anwalt zusammenarbeitet, der sich auf das Internetrecht spezialisiert hat. Das Gebiet ist jedoch verhältnismäßig neu. Versierte Anwälte findet man oft nicht in der eigenen Stadt. Doch es empfiehlt sich auch einige Kilometer zu fahren.

In einem ersten Gespräch wird der Tatbestand eingehende untersucht und der Klient bekommt eine erste Einschätzung. Es folgt das gemeinsame Vorgehen. Es sind sehr oft sind nur sehr kurze Fristen gesetzt, die auf jeden Fall eingehalten werden müssen. Häufig sind die Verfahrenskosten für das Verfahren sehr hoch, lassen sich jedoch im Regelfall deutlich senken.

Zu beachten ist auch, wenn man viel bei Ebay verkauft, dass man nicht wahllos Bilder für die eigenen Auktionen verwendet, ohne deren Quellen anzugeben. Denn auch dadurch verstößt man gegen das Urheberrecht und kann sogar einen Ebay Abmahnung bekommen.

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